Protect Expert Permaclean Unkrautfrei Herbizid Granulat
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Protect Expert Permaclean Unkrautfrei Herbizid Granulat 38,4g
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Rasen, Unkraut & Co.Protect Expert Permaclean Unkrautfrei Herbizid Granulat
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ID: 3319
Model: 80234945
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Protect Expert Permaclean Unkrautfrei Herbizid Granulat 38,4g
So wird der Garten unkrautfrei: mit dem Permaclean-Herbizid von Protect Expert gehen Sie vorhandenes Unkraut und ungewünschte Gräser an wurzeltief an. Beseitigen Sie ungeliebte Gäste wie Kriechenden Hahnenfuß, Brennnessel, Knöterich, Hundspetersilie und Löwenzahn.
Die Zwei-Phasen-Wirkstoffe greifen zunächst vorhandenes Unkraut und ungewünschte Gräser an; das Unkrautgift dringt dabei tief in die Wurzeln und zerstört die Pflanzen in kürzester Zeit. Da es nicht selektiv wirkt, können Sie Unkraut im Rasen also nur vor der Aussaat bekämpfen.
Der Unkrautvernichter hat keine Bodenwirkung. Bereits nach zwei Tagen können Sie also auf der behandelten Fläche mit der neuen Bepflanzung oder mit der Aussaat beginnen! Auch zur Behandlung von Ziergehölzen oder Obstbäumen gegen Unkräuter und Ungräser eignet sich das das Unkrautmittel.
Protect Expert Permaclean Unkrautfrei wird in 12 Beuteln staubfreies Granulat zu je 3,2 Gramm geliefert, die Sie ganz praktisch in je 2 Liter Wasser auflösen können. Das fertige Unkrautvernichtungsmittel können Sie dann auf die zu behandelnde Fläche ausbringen und ist ausreichend für bis zu 20 Quadratmeter pro Beutel.
Bitte beachten Sie: Lesen Sie unbedingt vor Benutzung die Gebrauchs- und Warnhinweise auf der Rückseite der Verpackung!
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern!
Enthält Glyphosat.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise zum Schutz des Anwenders und seines Umfelds:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. Bei der Arbeit nicht trinken, essen, rauchen. Von Getränken, Nahrungsmitteln und Futtermitteln fernhalten. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden. Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Für die Behandlung an Stein- & Kernobst, Zierpflanzen und Rasen gelten zusätzlich folgende Auflagen: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Kopfbedeckung aus festem Stoff und mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Nach Einatmen: Frischluft zuführen. Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Seife und Wasser waschen. Bei anhaltender Reizung einen Arzt hinzuziehen. Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser ausspülen und Arzt konsultieren. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Nach Verschlucken: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt zu Rate ziehen und Verpackung oder Kennzeichnungsetikett vorzeigen.
Beschreibung: Herbizid
Wirkstoffe: 680 g/kg Glyphosat
Formulierung: WG (Wasserlösliches Granulat)
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G
Bienengefährlichkeit: (B4), nicht bienengefährlich
Inverkehrbringer: SBM Life Science GmbH
Zulassungsnummer: 005937-62
Inhalt: 38,4g (12 × 3,2g wasserlösliche Beutel)
Die Zwei-Phasen-Wirkstoffe greifen zunächst vorhandenes Unkraut und ungewünschte Gräser an; das Unkrautgift dringt dabei tief in die Wurzeln und zerstört die Pflanzen in kürzester Zeit. Da es nicht selektiv wirkt, können Sie Unkraut im Rasen also nur vor der Aussaat bekämpfen.
Der Unkrautvernichter hat keine Bodenwirkung. Bereits nach zwei Tagen können Sie also auf der behandelten Fläche mit der neuen Bepflanzung oder mit der Aussaat beginnen! Auch zur Behandlung von Ziergehölzen oder Obstbäumen gegen Unkräuter und Ungräser eignet sich das das Unkrautmittel.
Protect Expert Permaclean Unkrautfrei wird in 12 Beuteln staubfreies Granulat zu je 3,2 Gramm geliefert, die Sie ganz praktisch in je 2 Liter Wasser auflösen können. Das fertige Unkrautvernichtungsmittel können Sie dann auf die zu behandelnde Fläche ausbringen und ist ausreichend für bis zu 20 Quadratmeter pro Beutel.
Bitte beachten Sie: Lesen Sie unbedingt vor Benutzung die Gebrauchs- und Warnhinweise auf der Rückseite der Verpackung!
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern!
Enthält Glyphosat.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise zum Schutz des Anwenders und seines Umfelds:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. Bei der Arbeit nicht trinken, essen, rauchen. Von Getränken, Nahrungsmitteln und Futtermitteln fernhalten. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden. Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Für die Behandlung an Stein- & Kernobst, Zierpflanzen und Rasen gelten zusätzlich folgende Auflagen: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Kopfbedeckung aus festem Stoff und mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.
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Standortdetails Leipzig
Standortdetails Langerwisch
Siegfried Schuster GmbH
Steinbachweg 2 (Blumengroßmarkt)
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