Hochstamm

Hochstamm H wie Heilpflanzen Der Begriff Hochstamm stammt aus der Botanik und stellt eine Eigenschaft zur Unterscheidung von Bäumen dar. Wie es der Begriff bereits andeutet, findet eine Einteilung anhand der Stammhöhe statt, von einem Hochstamm wird im modernen Gartenbau bei Mindestmaßen von 180 bis zu 220 Zentimeter statt. In dieser Höhe sollte sich der erste Ansatz der Baumkrone finden, vom Boden bis zu diesem Maß zeichnet sich der entsprechende Baum also durch eine reine und durchgängige Stammoptik ohne Ast- oder Blattwerk aus. Während im Alltag mit der Baumkrone meist nur der oberste Teil eines Baumes bezeichnet wird, setzt die Krone nach dem Verständnis des modernen Gartenbaus bereits dort an, wo ein Baum sein erstes, meist noch sehr stabiles Astwerk ausbildet. Für kleinere Baumarten, die bereits in größerer Nähe des Bodens mit der Ausbildung von Ästen und Blättern beginnen, hat sich im Gartenbau und im Baumschulwesen der Begriff Halbstamm bzw. Niederstamm etabliert. Zu den bekanntesten Pflanzen, die einen Hochstamm bilden, zählen klassische deutsche Laubbäume wie Eiche oder Buche, bei der Zucht von Nutzpflanzen sind vor allem Obstbäume wie der Apfelbaum als Hochstamm anzusehen. Im Gartenbau und in professionellen Baumschulen wird bei der Zucht von Hochstämmen und anderen Pflanzenvarianten verstärkt darauf geachtet, dass die Stammhöhe auch in den Nachfolgegenerationen erhalten bleibt und für ein natürliches und gesundes Erscheinungsbild sorgt.


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