Gärtnermeister

Gärtnermeister G wie Gartenkultur Der Begriff Gärtnermeister ist eine deutsche Berufsbezeichnung, die über den klassischen Lehrberuf des Gärtners hinausgeht und hierbei die höchste Ausbildungsstufe des Berufes darstellt. Um als Gärtnermeister tätig werden zu können, ist zunächst die dreijährige Berufsausbildung als Gärtner sowie eine mehrjährige Tätigkeit im entsprechenden Arbeitsumfeld notwendig, um auf berufliche Erfahrungen in dieser Branche zurückgreifen zu können. Hierbei ist es unerheblich, in welchem Bereich der Ausgebildete zum Einsatz kommt und ob dieser in seinem beruflichen Alltag eher einen Schwerpunkt gesetzt hat, z.B. in einer Baumschule oder beim Anbau von Stauden- oder Obstpflanzen. Im Unterschied zu einem einfachen Gärtner erwirbt der Gärtnermeister in seiner ergänzenden Ausbildung zusätzliches Wissen aus Fachbereichen, die nicht unmittelbar mit Bereichen wie Garten- und Landschaftsbau zu tun haben. Hierzu zählen im heutigen Berufsleben vor allem betriebswirtschaftliche Kenntnisse, die einen Gärtnermeister dazu befähigen, selbstständig einen eigenen Betrieb wie eine Baumschule, eine Friedhofsgärtnerei oder einen Fachmarkt für Garten- und Pflanzenartikel zu führen. Auch wenn diese Form der Selbstständigkeit individuell nicht angestrebt wird, sorgt die Weiterbildung zum Gärtnermeister für bessere Gehaltsaussichten, falls die Anstellung in einem größeren Gartenbauunternehmen angestrebt wird. In den meisten Fällen wird die Ausbildung zum Gärtnermeister berufsbegleitend durchgeführt, um so theoretische und praktische Kenntnisse dauerhaft miteinander zu vereinen.


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